Kosten & Ablauf
Abrechnungsmöglichkeiten:
Privatversicherung (PKV): Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen werden je nach individuellem Tarif ganz oder teilweise übernommen.
Beihilfe: Die Behandlungskosten werden in der Regel entsprechend der jeweiligen Beihilfevorschriften erstattet.
Selbstzahler:innen: Als Selbstzahler:in profitieren Sie von zeitnahen Terminen und maximaler Vertraulichkeit ohne Mitteilung an Versicherungen.
Heilfürsorge: Eine Abrechnung über die Heilfürsorge ist für berechtigte Berufsgruppen möglich.
Meine Praxis richtet sich insbesondere an Selbstzahler:innen sowie Privatversicherte. Zudem ist eine Abrechnung über die Beihilfe und die Heilfürsorge möglich. Eine Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren ist aktuell leider nicht möglich.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Höhe der Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder der Heilfürsorge hängt von Ihrem individuellen Tarif bzw. den geltenden Regelungen ab.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Die Kosten für ein psychotherapeutisches Erstgespräch betragen aktuell 134,06 €.